TURNIERREGLEMENT FUSSBALL
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1. Reglement. Die Spiele werden gemäß den Vorschriften der 'International Football Association Board' der FIFA und der Satzung des D.F.B. abgehalten. Das Turnier der U 13 Mannschaften wird auf dem verkleinerten Großfeld mit 9 gegen 9 Spieler ausgetragen.

2. Schiedsrichter. Die Spiele werden von Verbandsschiedsrichtern des DFB oder BFV, geleitet. Jede Mannschaft muss eine Person als Linienrichter zur Verfügung stellen.

3. Mannschaften.
Mannschaften die eine Genehmigung ihres Fußballbundes erhalten haben, sind zur Teilnahme an diesem Turnier berechtigt.

4. Teamleiter. Jede Mannschaft muss begleitet sein von einem Teamleiter, älter als 18 Jahren. Dessen Name, Adresse und Geburtsdatum sind auf der Spielerliste zu erwähnen. Der Teamleiter ist verantwortlich für das Benehmen der Spieler, nicht nur am Sportgelände, sondern auch an anderen Aufenthaltsstellen, die den Teilnehmern zur Verfügung stehen.

5. Kategorien:
B - Junioren: Spieler, die am oder nach dem 01.01.2007 geboren sind
C - Junioren: Spieler, die am oder nach dem 01.01.2009 geboren sind
D - Junioren: Spieler, die am oder nach dem 01.01.2011 geboren sind
E - Junioren: Spieler, die am oder nach dem 01.01.2013 geboren sind

Kontrolle. Vor Turnieranfang muss der jeweilige Teamleiter eine Spielerliste beim Turniersekretariat einreichen, auf der pro Spieler Name/Geburtsdatum/ Rücken-nummer erwähnt sind.

Alle Spieler müssen im Besitz eines gültigen Personalausweises ESB (Elektronischer Spielbericht) sein. Eine ausgedruckte Spielberechtigungsliste mit Lichtbild ist immer vorzulegen.

Nachweis der Spielberechtigung

Der Verein ist für die Richtigkeit der Eintragungen im SpielPlus BFV, die auf seinen Angaben beruhen, verantwortlich. Zudem ist der Verein dafür verantwortlich, dass nur Spieler eingesetzt werden, die spiel- und einsatzberechtigt sind.

Der Verein ist verpflichtet, unverzüglich nach Erteilung der Spielberechtigung, spätestens aber bis zum jeweiligen Spielbeginn, ein Spielerfoto für seine Spieler in die Spielberechtigungsliste im SpielPlus BFV hochzuladen, die er in diesem Spiel einsetzen möchte.

Jeder Missbrauch der Spielberechtigung wird bestraft.

Die Spielberechtigungen für die mitwirkenden Spieler sind bei allen Spielen vor Spielbeginn dem Schiedsrichter nachzuweisen.

Die Spielberechtigung ist durch die ordnungsgemäße Spielberechtigungsliste im SpielPlus BFV (Elektronischer Spielbericht), mit dem hochgeladenen Spielerfoto mit Schulterbereich, das den Spieler eindeutig identifiziert, nachzuweisen.

Alternativ kann die Spielberechtigung nachgewiesen werden durch:

- die ausgedruckte ordnungsgemäße Spielberechtigungsliste im SpielPlus BFV, auf der das Foto (Passbild mit Schulterbereich) des mitwirkenden Spielers hochgeladen worden ist
- die Spielberechtigungsbescheinigung bzw. die gültige Gastspielgenehmigung des Verbandes.

Werden Spiele/Turniere unter Teilnahme von anderen Land- oder Nationalverbänden durchgeführt, sind die jeweiligen Spielberechtigungen dem Schiedsrichter durch den jeweiligen Verein nachzuweisen.

Nichtvorlage der ordnungsgemäßen Spielberechtigung

Kann die ordnungsgemäße Spielberechtigung für die mitwirkenden Spieler nicht vor dessen Einsatz vorgelegt werden, hat der Schiedsrichter hierüber eine Meldung zu verfassen.

Die Nachweispflicht obliegt dem Verein.

Der Verein ist für das Hochladen des Spielerfotos in die Spielberechtigungsliste im SpielPlus BFV verantwortlich.

6. Spieldauer.
Kategorie Turnier Endspiele Finale
Voraussichtliche Spielzeiten:
B-Junioren: 2 x 13 Min. 2 x 15 Minuten
C-Junioren: 1x 20 Min., 2 x 15 Minuten
D-Junioren: 1x 20 Min., 2 x 15 Minuten
E-Junioren: 1x 22 Min., 2 x 15 Minuten
Die genaue Dauer der Spielzeiten wird nach Erstellung der Spielpläne festgelegt.

7. Rangliste Gruppenspiele.
Die Ranglisten werden auf der Grundlage der Punkte-anzahl festgestellt. Die Punkte werden wie folgt zugeteilt:
Sieg 3 Punkte, Unentschieden 1 Punkt und Niederlage 0 Punkte.
Bei Punktgleichheit zweier Mannschaften entscheidet zunächst das Spielergebnis des direkten Vergleichs. Endete dieses Spiel unentschieden, so entscheidet die Tordifferenz. Ist diese gleich, so entscheiden die mehr erzielten Tore. Ist auch hier Gleichstand, so wird ein Elf- bzw. Neunmeterschießen durchgeführt.
Bei drei oder mehr punktgleichen Mannschaften ist aus diesen eine Sondertabelle aus den direkten Vergleichen zu erstellen. Bei punktgleichen Teams entscheidet zunächst die Tordifferenz aus dieser Sondertabelle. Dann die Tordifferenz aus der Sondertabelle und zuletzt die Anzahl der erzielten Tore aus der Sondertabelle.
Ist danach immer noch kein Unterschied feststellbar, so ist ein Rückgriff auf die Tabelle aller Gruppenspiele notwendig. Es ist dann die Tordifferenz aus den Gruppenspielen heranzuziehen. Ist auch diese Tordifferenz gleich, entscheiden die mehr erzielten Tore der Gruppenspiele.
Erst wenn dann noch kein Unterschied feststellbar ist, findet ein Elf- bzw. Neunmeter-schießen statt.

Enden Entscheidungsspiele oder Spiele nach dem K.O.-System unentschieden, so werden diese sofort durch Elf- bzw. Neunmeterschießen nach den Regeln der F.I.F.A. entschieden:

Halbfinale.
Bei Unentschieden erfolgt ein Elf- bzw. Neunmeterschießen nach den Regeln der F.I.F.A.
Endspiele.
Bei Unentschieden erfolgt ein Elf- bzw. Neunmeterschießen nach den Regeln der F.I.F.A.

8. Spiele. Vor jedem Spiel übermittelt der Teamleiter dem Schiedsrichter eine Spielerliste, auf der auch die Ersatzspieler eingetragen sind. 5 Auswechselspieler können beliebig oft ein- und ausgewechselt werden. Dies ist nur in einer Spielruhe mit Genehmigung des Schiedsrichters möglich. Bei einem eventuellen Elfmeter-schießen sind nur Spieler zugelassen, die beim Schlusspfiff auf dem Spielfeld waren.

9. Jeder Verein soll ein sich deutlich von den Vereinsfarben unterscheidendes Ersatztrikot mitbringen. Wenn vor Spielanfang der Schiedsrichter entscheidet, dass die Vereinsfarben der Mannschaften sich zu sehr gleichen, so muss der erstgenannte Verein im Ersatztrikot spielen.

10. Disziplinarmaßnahmen. Bei Jugendspielen gibt es eine Verwarnung (gelbe Karte), eine Zeitstrafe (5 Minuten) oder einen Feldverweis (rote Karte). Falls ein Spieler vom Feld verwiesen worden ist oder eine Verwarnung bekommen hat, wird der Schiedsrichter die Turnierkommission sofort nach dem Spiel darüber in Kenntnis setzen. Ein Spieler der vom Platz verwiesen worden ist wird für das nächste Spiel gesperrt oder es wird ein Turnierausschluss beschlossen.
Alle Berichte bezüglich Fehlverhalten werden vom Turnierveranstalter an den nationalen Fußballverband gesandt, der diese Berichte an die betreffenden anderen nationalen Verbände weiterleiten wird.
Im Falle von Gruppenspielen werden alle Ergebnisse einer Mannschaft ungültig erklärt, falls:
- die betreffende Mannschaft ohne wichtigen Grund nicht rechtzeitig beim Spiel anwesend ist;
- die betreffende Mannschaft mit einem nicht berechtigten Spieler gespielt hat;
- der Schiedsrichter den Beschluss fasst, das Spiel wegen schlechtem Benehmen der Spieler der betreffenden Mannschaft abzubrechen.
In den Zwischen- und Endrunden (wenn es sich nicht um Gruppenspiele handelt) verliert in obengenannten Fällen die betreffende Mannschaft mit 0-3.

11. Einsprüche. Einsprüche in Bezug auf Entscheidungen des Schiedsrichters sind nicht möglich. Einsprüche in Bezug auf andere Angelegenheiten müssen spätestens 15 Minuten nach dem Spiel vom Teamleiter beim Turnierausschuss schriftlich eingereicht werden.
Der Turnierausschuss entscheidet ebenfalls über Angelegenheiten die im Reglement nicht vorgesehen sind. Die Entscheidungen des Turnierausschusses sind bindend.

12. Spielplan. Der Turnierausschuss hat das Recht, den Spielplan im Falle von unvorhergesehenen Umständen abzuändern.

13. Haftung. Die teilnehmenden Vereine sind selbst verantwortlich für eine angemessene Versicherung der Spieler. Der Veranstalter haftet nicht für Personenschaden und Sachbeschädigung bzw. das Abhandenkommen von Besitztümern der Teilnehmer.

14. BFV Spielordnung § 60 Platzordnung

Sicherheit in der Spielstätte

1. Der Heimverein hat unbeschadet der Eigentumsverhältnisse zur Wahrung des
Ansehens des Fußballsports und der ordnungsgemäßen Durchführung der
Spiele für Ruhe und Ordnung vor, während und nach dem Spiel zu sorgen.

Ordnungsdienstleiter

2. Zur Erfüllung dieser Pflichten hat sich der Heimverein bei jedem Verbandsspiel von aufstiegsberechtigten Mannschaften aller Ligen und Klassen eines verantwortlichen Leiters des Ordnungsdienstes zu bedienen, der mit Name auf dem elektronischen Spielbericht einzutragen ist und der während des Spiels keine weiteren Aufgaben übernehmen darf. Diesem ist zur Durchführung seiner Aufgaben ein ausreichender Ordnungsdienst zu unterstellen. Die Angehörigen des Ordnungsdienstes sind gut sichtbar als solche zu kennzeichnen.

Aufgaben des Ordnungsdienstes

3. Der Ordnungsdienst hat insbesondere folgende Aufgaben:

3.1. Er ist insbesondere verpflichtet, den umfassenden Schutz des Schiedsrichters, seiner Assistenten und der Spieler beider Mannschaften sicherzustellen.

3.2. Er hat für den Vollzug der vom Schiedsrichter angeordneten Platzverweise zu sorgen.

3.3. Er hat betrunkenen oder mit Waffen oder ähnlichen Werkzeugen ausgerüsteten Besuchern den Zutritt zum Sportplatz zu verwehren.

3.4. Er hat Personen am Betreten des Platzes zu hindern, denen aufgrund eines Beschlusses eines Verbandsorgans oder durch Anordnung des Vereins der Zutritt verboten ist.

4. Bei drohenden Ausschreitungen sind neben den Angehörigen des Ordnungsdienstes alle volljährigen Vereinsangehörigen und alle Spieler beider Mannschaften zur Mithilfe und Sicherstellung der Platzdisziplin verpflichtet.

5. Der Heimverein trägt die Beweislast dafür, dass er alle ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen zum Schutz des aufgeführten Personenkreises getroffen hat.

Kontakt

schwaninger    Bei Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich bitte an:

Klaus Schwaninger
TSV Kottern (Kooperationspartner der Stadt Kempten (Allgäu)

Tel.: +49 (0)151 413 62 464
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